Zweitmeinung

Zweitmeinung – Zahnarzt Stuttgart

Unsere Expertise für schöne Zähne

Kennen Sie das auch? Sie waren beim Zahnarzt und es wurde Ihnen eine Therapie oder ein neuer Zahnersatz empfohlen. Zu Hause angekommen sind Sie sich aber unsicher, ob es überhaupt sein muss? Oder ob es vielleicht auch Alternativen gibt? Aber woher jetzt die Antworten bekommen?
Wir bieten in unserer Praxis die Möglichkeit an, unverbindlich gerne eine Zweitmeinung einholen. Dies kann im Rahmen Ihrer Krankenkasse oder Versicherung erfolgen, aber auch vertraulich. Durch meine spezielle Zusatzqualifikation in ästhetisch rekonstruktiver Zahnmedizin agiere ich seit vielen Jahren auch als Zweit- oder Drittbehandler. Gerne können Sie bereits erstellte Unterlagen (z.B. Röntgenbilder) als Diskussionsgrundlage mitbringen. Je besser wir Sie und Ihren Fall kennenlernen, desto präziser können wir Ihnen eine zweite Meinung anbieten.

3 Ärzte 4 Meinungen...

Wer kennt Sie nicht, diese lässige Redensart „3 Ärzte 4 Meinungen“?

Viele Patienten haben die Befürchtung, selbst nach einer Zweit- oder Drittmeinung nicht „klüger“ zu sein. Lassen Sie mich deshalb kurz darauf eingehen, warum mit zahnmedizinischen Problemen oftmals ganz unterschiedliche Therapievorschläge einhergehen:

Dies ist die Folge der freien Platzierung im Qualitätsbereich beginnend mit Notfallmedizin / Schmerzbehandlung, am besten noch ausschließliche Symptombehandlung, bis hin zur wissenschaftlichen Maximalmöglichkeit einer Ursachen gerichteten strategischen Behandlung. In der Fachsprache nennt man dies Therapiefreiheit.

Da dies eben nicht unbedingt mit der Vorstellung des Patienten und schon gar nicht mit den wirtschaftlichen Möglichkeiten übereinstimmen muss, gibt es auf Patientenseite das Recht der freien Arztwahl. Dies bedeutet, man sucht sich seinen Arzt des Vertrauens, der medizinische Leistungen von der Risiko-/Konzequenzeinschätzung so durchführt, wie ich als Patient es für gut halte, mit eben allen Konsequenzen.

Dies bedeutet im speziellen: Wenn wissenschaftlich mehr hätte geleistet werden können, dies aber möglicherweise nicht den persönlichen Vorzügen oder gar den wirtschaftlichen Verhältnissen des Patienten entspricht und daraus eine nicht umkehrbare Situation eingetreten ist, sollte der Patient zumindest über dieses Risiko Bescheid wissen. Wenn diese Synchronizität zwischen Erwartung und Erfüllung nicht gegeben ist, ist dies jedoch kein Problem, denn durch die freie Arztwahl hat ja jeder Patient die Möglichkeit, seinen passenden Therapeuten emotionsfrei zu finden.

Bedingt durch meine Ausbildung als Master of Science in ästhetisch rekonstruktiver Zahnmedizin, meinem Wissen und meiner Erfahrung bin ich nicht selten Zweit- oder Drittbehandler, was bedeutet, dass Vorbehandlung von Kollegen nicht oder nur bedingt funktioniert haben und jetzt für diese komplexen Fälle eine Lösung benötigt wird. Hierfür werden Spezialisten gebraucht, die zum einen den Überblick über das wissenschaftlich Machbare besitzen und gleichzeitig die Fähigkeiten erworben haben, dieses Wissen auch praktisch umzusetzen. Dieses Patientenklientel sucht händeringend nach möglichen Therapeuten, die häufig nicht im Nahbereich liegen. Hier geht es nicht mehr um Geld, sondern nur um die medizinische Lösbarkeit.

Da ich diese Fähigkeiten erworben habe, werden Sie immer einen wissenschaftlich fundierten Therapieansatz bei mir erfahren, welcher das Gesamtsystem in einen Zustand versetzt, der für lange Zeit nur noch gepflegt werden muss – das ist meine Profession.

Brauche ich für eine Zweitmeinung eine Überweisung?

Nein

Sie können ohne Überweisung einen zweiten Zahnarzt aufsuchen. Rufen Sie hierzu einfach an und äußern Sie den Wunsch auf eine zweite Meinung.

Welche Kosten kommem bei einer Zweitmeinung auf mich zu?

nicht umbeding...

Generell wird die Untersuchung und die Beratung, wie bei der Erstuntersuchung, über die Krankenkassen (BEMA) bzw. private Versicherung (GOZ) abgerechnet. Auf Wusch kann die Honorarnote aber auch vertraulich mit dem Patient abgerechnet werden.

bin ich durch eine Zweitmeinung vertraglich gebunden?

Nein

Unsere Zweitmeinung erfolgt objektiv und ohne jegliche Verpflichtung. Der Besuch dient Ihnen lediglich als Information. Wenn Sie ein Auto kaufen, informieren Sie sich ja auch an unterschiedlichen Stellen. Warum sollte es beim Zahnarzt anders sein...

ästhetik und
funktion